Gemäß Elektroschutzverordnung ESV2012 sind alle elektrischen Anlagen zu prüfen.
Als Grundlage zur Prüfung, abhängig vom Errichtungszeitraum dient die ÖVE/ÖNORM E8001-6 bzw. die OVE E8101-6.
GENERELLE INFORMATIONEN:
Einfamilienhäuser:
Diese sind nur zu einer Erstprüfung gemäß OVE/E8101-6 verpflichtet, es gibt keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.
Mietobjekte:
Vermieter sind dazu verpflichtet, dem Mieter einen Prüfbefund sowie eine ordnungsgemäße, der Norm entsprechende Dokumentation vorzulegen und somit den technisch einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage zu bestätigen.
Betriebe:
Gewerblich genutzte Anlagen müssen in gesetzlich geregelten Zeitabständen von einem autorisiertem Fachbetrieb überprüft werden.
Wir überprüfen:
Natürlich freuen wir uns auch auf Anfragen, welche nicht gelistet sind.
Reparatur:
Kleine Mängel, die nur einen geringen Reparaturaufwand benötigen, werden automatisch während der Messung behoben, gröbere Mängel können nach Absprache gerne repariert werden.